Philosophie

Essen ist Genuss,

Essen soll Spaß machen,

Essen soll das Wohlbefinden fördern.

 

Jeder Mensch muss essen und trinken, um leben zu können.

In der Steinzeit waren wir Jäger und Sammler. Wir ernährten uns überwiegend von Pflanzen und manchmal auch vom Fleisch erlegter Tiere. Zucker stand uns nicht viel zur Verfügung. Ebensowenig Salz.

Durch die Industrialisierung im 19 Jhd. stand uns auf einmal jede Menge Zucker zur Verfügung. Tiere werden in sehr großen Beständen gehalten. Salz wird in Unmengen verbraucht.

Gleichzeitig hat sich unser Bewegungsverhalten geändert. Während wir früher laufen mussten, um zu überleben, so brauchen wir uns heute eigentlich nicht mehr viel bewegen. Das Auto am Parkplatz direkt vor der Türe. Vermehrte sitzende Tätigkeiten im Beruf. Am Abend sitzen wir vor dem Fernseher, vor dem Computer.

Das Mehr an Kalorien kann durch die Bewegung nicht mehr verbrannt werden. Die Folgen:

- Übergewicht

- Bluthochdruck

- Erhöhtes Cholesterin

- Altersdiabetes in immer jüngeren Jahren

usw.

 

Dazu kommt noch eine allgemeine Ratlosigkeit. Welche Lebensmittel kann ich essen? Das Gemüse ist mit Pestiziden belastet? Die Tiere mit Antibiotika vollgestopft? Künstliche Zusatzstoffe, Aromen? Täglich neue Horrormeldungen über unser Essen in den Medien.

Ständige Bilder von Models, knapp über der Magersucht aber schon eindeutig untergewichtig, machen uns das Leben auch nicht wirklich leichter. Muss man wirklich fast dürr sein, um gesund zu sein?

NEIN. Lassen Sie Ihren Körper sprechen. Er sagt Ihnen alles, was wichtig ist. Sie müssen Ihm nur wieder zuhören. Eine Fähigkeit die viele von uns bereits im Kindesalter verlernt haben durch allzu gut gemeinte Ratschläge.

IHR WEG ZUM WOHLFÜHLGEWICHT beginnt genau hier und jetzt. 

Ich kann Ihnen dabei helfen.

GESUND UND BEWUSST ESSEN.  Und es macht trotzdem immer noch Spaß und schmeckt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Birgit Feichtl - Frick

Dipl. Ernährungs- u. Präventionscoach

Nordic Walking Basic Instructor

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J.W.Kleinstraße 46

4040 Linz

Tel: 0699/10 24 24 36

Fax: 0732/94 65 86

email: b.feichtl@liwest.at

 

Für Anmeldungen von Kursen ,Coaching und sonstige Anfragen kontaktieren Sie mich bitte!

Nordic Walking

Nordic Walken ist ein sanftes und gelenkschonendes Ganzkörpertraining, das leicht zu erlernen ist und das ganze Jahr über von allen Leistungsklassen an der frischen Luft betrieben werden kann.

Vor einiger Zeit von vielen noch müde belächelt, begegnet man ihm heute immer öfter:

Dem Nordic Walker, der mit langezogenen Schritten und kraftvollem Stockeinsatz durchs Gelände streift und ein scheinbar völlig neues Lebensgefühl vermittelt.

Das ist keine verrückte Modeerscheinung, sondern eine überaus hocheffektive sportliche Bewegungsform, die kaum zu überbieten ist.

Die Vorteile liegen in der Hand - walken ist ein Ganzkörperausdauertraining. Hiermit kann man Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Koordination gezielt trainieren.

Die positiven Auswirkungen:

  • stärkt die Knochenstruktur und beugt Osteoporose vor
  • steigert die Muskelkraft des ganzen Körpers und macht Bänder und Sehnen belastbarer
  • stärkt die Bauch- und Rückenmuskulatur und beugt so Haltungsschäden vor

 

  • steigert die Gehirndurchblutung und fördert die Konzentrationsfähigkeit
  • trainiert das Immunsystem und schützt bei regelmäßigen Training vor Infekten
  • fördert und reguliert bei regelmäßigen Training die Darmtätigkeit

 

  • baut Stresshormone ab und verbessert das allgemeine Wohlbefinden
  • erhöht die Fettverbrennung und den Kalorienverbrauch
  • usw.

 

Wird die Technik richtig ausgeführt, befinden sich über 600 Muskeln in ständiger Bewegung, was einem Anteil von ca. 90% aller Muskeln entspricht. Die richtig eingesetzten Stöcke helfen, den Druck auf den ganzen Körper zu verteilen. Außerdem belastet walken das Herz-Kreislauf-System schonender.

Walken ist die ideale Aktivität für Fitness-Einsteiger und Leistungssportler.

 

Kontaktieren Sie mich, es finden laufend Nordic Walking Kurse statt.

 

Beginn nächster Kurs:

8. April 2010    10 Uhr/ 17 Uhr

Gästebuch

Hallo und willkommen in meinem Gästebuch. Ich freue mich über Ihre Einträge.

Ernährungscoaching

Gewichtsoptimierung:

Ihr Weg zum Wohlfühlgewicht. Langsames und dauerhaftes Abnehmen durch langfristige Ernährungsumstellung und Bewegung. Aufarbeiten bisheriger Ernährungsgewohnheiten. Aufspüren von Fallen. usw.

Gesunde Ernährung:

Welche Inhaltsstoffe soll ich meiden? Wie kann ich eine Zutatenliste verstehen? Welche Fette kann ich zu mir nehmen? Welche und wieviele Nährstoffe brauche ich? usw.

Angebot:

- Einzelcoaching,

- Paarcoaching,

- spezielle Angebote für Firmen

als Einzelstunde oder begleitend über 2 Monate (wenn gewünscht natürlich auch länger). Gemeinsamer Einkauf in Ihrem bevorzugten Geschäft.

Nordic Walking Kurse:

Personal Trainer oder im laufenden Kursen.

tipps_kw8_seite43.pdf

COTTAGE-JAUSENAUFSTRICH

Zutaten: 1 Becher Cottage Cheese natur, je 1/2 Bund geschnittenen Schnittlauch und Petersilie, 1 fein geriebene Karotte, 3 bis 4 geschnittene Radieschen, 2 bis 3 gehackte Knoblauchzehen, 2 bis 3 geschnittene Essiggurkerln, Curry, Paprikapulver, Muskat, Salz, Pfeffer.

 

Zubereitung: Cottage Cheese mit den angegebenen Zutaten vermengen und pikant abschmecken. Mit beliebigem Gebäck servieren.

Impressum

Birgit Feichtl - Frick

Dipl. Ernährungs- u. Präventionscoach

Nordic Walking Basic Instructor

J.W.Kleinstraße 46

4040 Linz

Tel: 0699/10 24 24 36

Fax: 0732/94 65 86

email: b.feichtl@liwest.at

Über mich

Über mich

Mein Name ist Birgit Feichtl - Frick und ich lebe mit meinem Mann und meinen zwei Kindern in Linz.

Ich arbeite Teilzeit als Buchhalterin und Teilzeit als Ernährungscoach.

Mit der Zeit wurde mir eine bewusste Ernährung immer wichtiger. Weshalb ich unter der Anleitung von Mag. Christian Putscher und Dr. Georg Pfau eine Ausbildung zum Dipl. Ernährungs- und Präventionscoach im Wifi Linz absolvierte.

Bei meiner Arbeit möchte ich gerne andere Menschen in Ernährungsfragen unterstützen und ihnen aufzeigen, wie sie mit einer ausgewogenen Ernährung das persönliche Wohlbefinden steigern können.

Gerne biete ich dazu auch noch Kurse für Nordic Walking an. Ohne regelmäßige Bewegung wirkt das beste Essen nur zur Hälfte.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Birgit Feichtl-Frick

Fassung vom 15.01.2010

 

Diese AGB beinhalten:

einen allgemeinen Teil

  • Zusatzbestimmungen für Seminare, Workshops, Kurse, Programme,
  • Veranstaltungen
  • Zusatzbestimmungen bei Coachings

 

Allgemeiner Teil

1. Geltung

1.1. Birgit Feichtl-Frick erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Birgit Feichtl-Frick gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von Birgit Feichtl-Frick ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Geheimhaltung / Datenschutz

2.1 Birgit Feichtl-Frick verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

2.2 Weiters verpflichtet sich Birgit Feichtl-Frick, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

2.3 Birgit Feichtl-Frick verpflichtet sich, keinerlei personenbezogene oder betriebszugehörige Daten jedweder Art Dritten zugänglich zu machen.

2.4 Birgit Feichtl-Frick ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sich bedient wurde, entbunden.

2.5 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

2.6 Birgit Feichtl-Frick ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und für Informationszwecke zur Geschäftstätigkeit von Birgit Feichtl-Frick zu verwenden. Der Auftraggeber leistet Birgit Feichtl-Frick Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

3. Haftung / Schadenersatz

3.1 Birgit Feichtl-Frick haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Birgit Feichtl-Frick bei gezogene Dritte zurückgehen.

3.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

3.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Birgit Feichtl-Frick zurückzuführen ist.

3.4 Sofern Birgit Feichtl-Frick das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistung- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Birgit Feichtl-Frick diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

4. Elektronische Rechnungslegung

4.1 Birgit Feichtl-Frick ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch ausdrücklich einverstanden.

 

5. Dauer des Vertrages

5.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts bzw. des Kurses.

5.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen;- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

 

6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

6.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

6.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung von Birgit Feichtl-Frick. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort

zuständig.

 

Zusatzbestimmungen für Seminare, Workshops, Kurse, Programme, Veranstaltungen

7. Zusatzbedingungen für mehrtägige Programme von Birgit Feichtl-Frick

7.1 Für Programme von Birgit Feichtl-Frick, welche mit Beherbergungsbetrieben der Hotellerie durchgeführt werden gelten die jeweils aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des im Vertrag genannten Betriebes. Mit Buchung einer Veranstaltung von Birgit Feichtl-Frick akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes. Die Verantwortung der Einsichtnahme in diese Geschäftsbedingungen liegt beim Auftraggeber selbst. Einsichtnahme in die aktuelle Fassung der allgemeinen AGB der Hotellerie können Sie durch einen Klick auf den folgenden Link nehmen. AGB Hotellerie Stand 15.11.2006

 

8. Sicherheitsanforderungen bei Programmen von Birgit Feichtl-Frick

8.1 Falls bei den einzelnen Angeboten von Birgit Feichtl-Frick Voraussetzungen angeführt werden, diese aber vom Auftraggeber oder von ihm entsandten Mitarbeitern oder Dritten nicht erfüllt werden können, ist Birgit Feichtl-Frick oder der von ihr eingesetzte Programmleiter berechtigt, TeilnehmerInnen vom Kursprogramm auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars besteht in diesem Fall nicht.

8.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich vor der Anmeldung Klarheit über seinen Gesundheitszustand zu haben. Bestehen medizinische Gründe die gegen eine Teilnahme sprechen, so ist eine Anmeldung untersagt. Der Teilnehmer ist verpflichtet im Zweifelsfalle selbständig medizinischen Rat einzuholen. Wird der Teilnehmer aus medizinischen Gründen vom laufenden Programm ausgeschlossen, so wird der Rechnungsbetrag nicht zurückerstattet.

8.3 Der genaue Ablauf eines Kurses kann vom Kursleiter auf Grund von Erfordernissen der Sicherheit (z.B. Schlechtwetter, Verkehrslage oder vergleichbare Umstände) abgeändert werden.

 

9. Rücktritt vom Vertrag

9.1 Bei Fernabsatzgeschäften (Telefon, Internet) besteht ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht mit einer Dauer von 7 Tagen gemessen vom Tag der Anmeldung. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, als Rücktrittsdatum gilt das Eingangsdatum beim Veranstalter.

 

10. Rücktritt bei mehrtägigen Veranstaltungen von Birgit Feichtl-Frick

10.1 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Auftraggebers kann der Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst  werden.

10.2 Außerhalb des im Punkt 10.1 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % des Gesamtpreises;
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % des Gesamtpreises;
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % des Gesamtpreises.

 

11. Rücktritt bei eintägigen Veranstaltungen von Birgit Feichtl-Frick

11.1 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Auftraggebers kann der Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

11.2 Außerhalb des im Punkt 10.1 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 10% des Gesamtpreises;
  • bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 25% des Gesamtpreises;
  • bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 50% des Gesamtpreises;
  • in der letzten Woche vor Veranstaltungsbeginn 80% des Gesamtpreises.

11.3 Kann der freigewordene Platz vom Auftraggeber weitervermittelt werden, entstehen keine Stornokosten.

11.4 Bei Rücktritt während eines laufenden Kurses, bei Nichterscheinen zum Kurs oder Absage am selben Tag wird der gesamte Preis der Veranstaltung verrechnet.

11.5 Kommt es von Seiten des Teilnehmers zu einer Terminverschiebung, so entstehen automatisch die oben angeführten Stornokosten. Diese entstandenen Kosten werden dem Kunden bei Besuch des gewünschten Alternativkurses gegengerechnet. Erfolgt die Terminverschiebung auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers, so verpflichtet er sich binnen sieben Tagen einen Alternativtermin bekannt zu geben. Eine Terminverschiebung ist maximal zwei Mal möglich, danach werden die Stornokosten, welche auf Grund der kürzeren Bekanntgabe vor Beginn der Kurse entstanden sind verrechnet.

11.6 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatztermin stellen.

11.7 Erfolgt die Stornierung des Teilnehmers auf Grund eines Unfalls oder Krankheit, so trifft Birgit Feichtl-Frick in diesem Fall keine Schuld. Es werden die Stornogebühren verrechnet wie im Punkt 10.2 bzw. 11.2 angegeben.

11.8 Bei jeglicher Art von Kursabsagen, die durch den Veranstalter erfolgen (z.B. wetterbedingt), werden etwaige Anzahlungen zur Gänze rückerstattet.

 

Zusatzbestimmungen bei Coaching

12. Umfang des Coachingauftrages / Stellvertretung

12.1 Die Angebote von Birgit Feichtl-Frick sind freibleibend und unverbindlich.

12.2 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

  12.3 Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Birgit Feichtl-Frick gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Birgit Feichtl-Frick zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass Birgit Feichtl-Frick zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

12.4 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

12.5 Birgit Feichtl-Frick ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Birgit Feichtl-Frick selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

12.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Birgit Feichtl-Frick zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Birgit Feichtl-Frick anbietet.

 

13. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

13.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

13.2 Der Auftraggeber wird Birgit Feichtl-Frick auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Coachings – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

13.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Birgit Feichtl-Frick auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Coachingauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Coaches bekannt werden.

 

14. Sicherung der Unabhängigkeit

14.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

14.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Birgit Feichtl-Frick zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

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