Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) von Birgit Feichtl-Frick
Fassung vom 15.01.2010
Diese AGB beinhalten:
einen allgemeinen Teil
-
Zusatzbestimmungen für Seminare, Workshops, Kurse, Programme,
-
Veranstaltungen
-
Zusatzbestimmungen bei Coachings
Allgemeiner
Teil
1. Geltung
1.1. Birgit Feichtl-Frick erbringt ihre
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen
wird.
1.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Birgit Feichtl-Frick gelten ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht
ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
ungültig, es sei denn, diese werden von Birgit
Feichtl-Frick ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die
Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame
Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt,
zu ersetzen.
2. Geheimhaltung / Datenschutz
2.1 Birgit Feichtl-Frick verpflichtet
sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden
geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische
Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
2.2 Weiters verpflichtet sich Birgit
Feichtl-Frick, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche
Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des
Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des
Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
2.3 Birgit Feichtl-Frick verpflichtet
sich, keinerlei personenbezogene oder betriebszugehörige Daten jedweder Art
Dritten zugänglich zu machen.
2.4 Birgit Feichtl-Frick ist von der
Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sich
bedient wurde, entbunden.
2.5 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses
Vertragsverhältnisses hinaus.
2.6 Birgit Feichtl-Frick ist
berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung
des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und für Informationszwecke zur
Geschäftstätigkeit von Birgit
Feichtl-Frick zu verwenden. Der Auftraggeber leistet Birgit Feichtl-Frick Gewähr, dass hierfür
sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des
Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen
worden sind.
3. Haftung / Schadenersatz
3.1 Birgit Feichtl-Frick haftet dem
Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle
groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß
auch für Schäden, die auf von Birgit
Feichtl-Frick bei gezogene Dritte zurückgehen.
3.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs
Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von
drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht
werden.
3.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden
auf ein Verschulden von Birgit
Feichtl-Frick zurückzuführen ist.
3.4 Sofern Birgit Feichtl-Frick das
Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang
Gewährleistung- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen,
tritt Birgit Feichtl-Frick diese Ansprüche
an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an
diese Dritten halten.
4. Elektronische Rechnungslegung
4.1 Birgit Feichtl-Frick ist
berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu
übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in
elektronischer Form durch ausdrücklich einverstanden.
5. Dauer des Vertrages
5.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts bzw.
des Kurses.
5.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von
jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger
Grund ist insbesondere anzusehen;- wenn ein Vertragspartner wesentliche
Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn über einen Vertragspartner ein
Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden
Vermögens abgewiesen wird.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft
und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige
Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
6.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso
ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht.
6.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter
Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung von Birgit Feichtl-Frick. Für Streitigkeiten ist das
Gericht am Unternehmensort
zuständig.
Zusatzbestimmungen für
Seminare, Workshops, Kurse, Programme, Veranstaltungen
7. Zusatzbedingungen für mehrtägige Programme von Birgit
Feichtl-Frick
7.1 Für Programme von Birgit
Feichtl-Frick, welche mit Beherbergungsbetrieben der Hotellerie
durchgeführt werden gelten die jeweils aktuell gültigen allgemeinen
Geschäftsbedingungen des im Vertrag genannten Betriebes. Mit Buchung einer
Veranstaltung von Birgit Feichtl-Frick
akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes.
Die Verantwortung der Einsichtnahme in diese Geschäftsbedingungen liegt beim
Auftraggeber selbst. Einsichtnahme in die aktuelle Fassung der allgemeinen AGB
der Hotellerie können Sie durch einen Klick auf den folgenden Link nehmen. AGB
Hotellerie Stand 15.11.2006
8. Sicherheitsanforderungen bei Programmen von Birgit
Feichtl-Frick
8.1 Falls bei den einzelnen Angeboten von Birgit Feichtl-Frick Voraussetzungen angeführt
werden, diese aber vom Auftraggeber oder von ihm entsandten Mitarbeitern oder
Dritten nicht erfüllt werden können, ist Birgit
Feichtl-Frick oder der von ihr eingesetzte Programmleiter berechtigt,
TeilnehmerInnen vom Kursprogramm auszuschließen. Ein Anspruch auf
Rückerstattung des Honorars besteht in diesem Fall nicht.
8.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich vor der Anmeldung Klarheit über seinen
Gesundheitszustand zu haben. Bestehen medizinische Gründe die gegen eine
Teilnahme sprechen, so ist eine Anmeldung untersagt. Der Teilnehmer ist
verpflichtet im Zweifelsfalle selbständig medizinischen Rat einzuholen. Wird
der Teilnehmer aus medizinischen Gründen vom laufenden Programm ausgeschlossen,
so wird der Rechnungsbetrag nicht zurückerstattet.
8.3 Der genaue Ablauf eines Kurses kann vom Kursleiter auf Grund von
Erfordernissen der Sicherheit (z.B. Schlechtwetter, Verkehrslage oder
vergleichbare Umstände) abgeändert werden.
9. Rücktritt vom Vertrag
9.1 Bei Fernabsatzgeschäften (Telefon, Internet) besteht ein
uneingeschränktes Rücktrittsrecht mit einer Dauer von 7 Tagen gemessen vom Tag
der Anmeldung. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, als Rücktrittsdatum
gilt das Eingangsdatum beim Veranstalter.
10. Rücktritt bei mehrtägigen Veranstaltungen von Birgit
Feichtl-Frick
10.1 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des
Auftraggebers kann der Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch
einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
10.2 Außerhalb des im Punkt 10.1 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt
durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender
Stornogebühren möglich:
-
bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % des Gesamtpreises;
-
bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % des Gesamtpreises;
-
in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % des Gesamtpreises.
11. Rücktritt bei eintägigen Veranstaltungen von Birgit Feichtl-Frick
11.1 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des
Auftraggebers kann der Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch
einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
11.2 Außerhalb des im Punkt 10.1 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt
durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender
Stornogebühren möglich:
-
bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 10% des Gesamtpreises;
-
bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 25% des Gesamtpreises;
-
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 50% des Gesamtpreises;
-
in der letzten Woche vor Veranstaltungsbeginn 80% des Gesamtpreises.
11.3 Kann der freigewordene Platz vom Auftraggeber weitervermittelt werden,
entstehen keine Stornokosten.
11.4 Bei Rücktritt während eines laufenden Kurses, bei Nichterscheinen zum
Kurs oder Absage am selben Tag wird der gesamte Preis der Veranstaltung
verrechnet.
11.5 Kommt es von Seiten des Teilnehmers zu einer Terminverschiebung, so
entstehen automatisch die oben angeführten Stornokosten. Diese entstandenen
Kosten werden dem Kunden bei Besuch des gewünschten Alternativkurses
gegengerechnet. Erfolgt die Terminverschiebung auf ausdrücklichen Wunsch des
Teilnehmers, so verpflichtet er sich binnen sieben Tagen einen Alternativtermin
bekannt zu geben. Eine Terminverschiebung ist maximal zwei Mal möglich, danach
werden die Stornokosten, welche auf Grund der kürzeren Bekanntgabe vor Beginn
der Kurse entstanden sind verrechnet.
11.6 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl auch
kurzfristig vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatztermin stellen.
11.7 Erfolgt die Stornierung des Teilnehmers auf Grund eines Unfalls oder
Krankheit, so trifft Birgit Feichtl-Frick
in diesem Fall keine Schuld. Es werden die Stornogebühren verrechnet wie im
Punkt 10.2 bzw. 11.2 angegeben.
11.8 Bei jeglicher Art von Kursabsagen, die durch den Veranstalter erfolgen
(z.B. wetterbedingt), werden etwaige Anzahlungen zur Gänze rückerstattet.
Zusatzbestimmungen bei
Coaching
12. Umfang des Coachingauftrages / Stellvertretung
12.1 Die Angebote von Birgit
Feichtl-Frick sind freibleibend und unverbindlich.
12.2 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall
vertraglich vereinbart.
12.3 Erteilt der Auftraggeber
einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Birgit Feichtl-Frick gebunden. Der Vertrag kommt
durch die Annahme des Auftrags durch Birgit
Feichtl-Frick zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch
Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass Birgit Feichtl-Frick zweifelsfrei zu erkennen
gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag
annimmt.
12.4 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag
des Auftraggebers bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
12.5 Birgit Feichtl-Frick ist
berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte
erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch
Birgit Feichtl-Frick selbst. Es entsteht
kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und
dem Auftraggeber.
12.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von
drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer
geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren
sich Birgit Feichtl-Frick zur Erfüllung
seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen
und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen
Beratungsleistungen beauftragen, die auch Birgit
Feichtl-Frick anbietet.
13. Aufklärungspflicht des Auftraggebers /
Vollständigkeitserklärung
13.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz
ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses
förderliches Arbeiten erlauben.
13.2 Der Auftraggeber wird Birgit
Feichtl-Frick auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Coachings – auch auf anderen Fachgebieten –
umfassend informieren.
13.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Birgit
Feichtl-Frick auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung
und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht
vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben
wird, die für die Ausführung des Coachingauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt
auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit
des Coaches bekannt werden.
14. Sicherung der Unabhängigkeit
14.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
14.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu
treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten
Dritten und Mitarbeiter von Birgit
Feichtl-Frick zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des
Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene
Rechnung.